Seit dem 23. Oktober 2019 gibt es das GebäudeEnergieGesetz (GEG). Das Gesetz dient der Entbüroratisierung und Vereinfachung. Damit ergibt sich eine einheitliche Regelung für energetisches Bauen und Sanieren. Zudem werden darin Regelungen festgelegt für den Einsatz von erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden.
§ 73 GEG besagt, dass Ölheizungen ab 2026 nicht mehr eingebaut werden dürfen. Dies gilt jedoch nur für die Neuinstallation. Bestandsanlagen dürfen weiterhin genutzt werden und müssen nicht zwingend ausgetauscht werden.
Die Bundesregierung hat auf ihrer Website angekündigt, dass es dafür auch eine Austauschprämie von ca. 40% geben soll. Details dieser Prämie sind noch nicht final bestimmt worden. Wichtig ist dabei noch, dass die Bundesregierung bereits über das Marktanreizprogramm den Einbau von Biomasseanlagen fördert:
- Beim Neubau eines Gebäudes beträgt der Zuschuss zwischen 2.000 und 3.500 Euro, jedoch nur bei Anlagen mit Partikelabschneider oder Brennwertnutzung.
- Bei bereits bestehenden Gebäuden kann der Austausch von älteren Heizkesseln gegen Biomasseanlagen mit einer Prämie zwischen 2.000 und 5.250 Euro gefördert werden.
Was letztendlich geändert wird und ob eventuell eine prozentuale statt pauschale Förderung kommen wird, wird sich zeigen. Zumindest spricht einiges dafür, dass sich die Bedingungen der Förderungen verbessern. Dies wird auch zukünftig dazu beitragen, dass bald mehr Biomasseanlagen eingesetzt werden.