Die Pflichten und Aufgaben Ihres Bezirksschornsteinfegers

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Die Pflichten und Aufgaben Ihres Bezirksschornsteinfegers

Der Schornsteinfeger muss immer seinen Pflichten nach §1 Absatz 1, Satz 1 und 2 SchfHwG nachkommen, indem er sämtliche Arbeiten und Änderungen an der Feuerstätte der Eigentümer kontrolliert sowie das Kehrbuch regelmäßig führt. Er ist im Allgemeinen zuständig für die Bereiche Beratung, Brandschutz, Sicherheit und Umweltschutz.

Bei den Feuerungsanlagen prüft er die Betriebs- und Brandsicherheit der Anlagen in seinem vorgesehenen Bezirk. Dieser Vorgang wird auch als Feuerstättenschau bezeichnet. Etwa alle drei bis fünf Jahre muss die Feuerstättenschau durchgeführt werden. Nach der Überprüfung Ihrer Feuerstätte erstellt Ihr Bezirksschornsteinfeger einen Feuerstättenbescheid, indem die Art und Anzahl seiner Arbeiten festgehalten werden. Zudem ist dieser Bescheid auf Grundlage des Kehrbuchs zu erstellen bzw. zu ändern. Im Kehrbuch stehen u.a. Informationen über Eigentümer des Ofens und die technischen Daten des Ofens sowie das Datum der letzten Feuerstättenschau.

Falls Sie einen neuen Schornsteinfeger in Ihrem Bezirk haben, ist das kein Problem. Ihr Kehrbuch wird an den neuen Kaminkehrer weitergegeben und weitergeführt, sodass Ihre Anlage weiterhin wie gewohnt beheizt werden kann.

Was viele aber vergessen, ist die Tatsache, dass Sie zukünftig eingeschränkt in der Nutzung sein werden. An Ihre eher kleine Schornsteinanlage dürfen zukünftig keine anderen Feuerstätten angeschlossen werden. Das liegt daran, dass 80 mm oder 130 mm im Querschnitt deutlich zu klein sind, um in der Zukunft flexibel zu sein. Einen Edelstahlschornstein, der passgenau auf den Pelletofen abgestimmt ist, kann Sie also zukünftig in Ihrer Flexibilität einschränken.

Zusammengefasst sind die Aufgaben des Schornsteinfegers folgende:


  • Das Säubern von Schornsteinen und Feuerstätten
  • Alle drei bis fünf Jahre eine Feuerstättenschau durchführen und einen Feuerstättenbescheid ausstellen
  • Datenerfassung für die Energieeinsparung und für Emissionskataster
  • Kontrolle der allgemeinen Bauvorschriften und die Einhaltung von Brandschutzvorschriften
  • Regelmäßige Kontrolle Ihres Kamins/Ofen auf den Zustand und sicheren Betrieb
  • Die Beratung bzgl. des Brandschutzes Ihrer Feuerungsanlage
  • Das Messen und Analysieren von Schadstoffen in den Abgasen Ihrer Feuerstätte