Die richtige Höhe: Elemente individuell zusammenstellen
Bei der doppelwandigen Edelstahlschornstein-Montage sollte vor allem die Schornsteinhöhe genau bestimmt werden, da diese sich an bestimmte Edelstahlschornstein Vorschriften halten muss. Im Fokus bei den Höhenbestimmungen der einzelnen Schornsteinelemente, steht die Berechnung der Höhe über dem Dach. Die konkrete Angabe, wie hoch das Schornsteinende über dem Dach freistehen darf, bestimmen verschiedenen Einflussfaktoren. Darunter sind Brennstoffregelungen, Bauverordnung und die erste Bundesimmissionsschutzverordnung, sowie die Musterfeuerungsverordnung.
Grundsätzlich gilt daher, dass Sie bei Ihrer Edelstahlschornstein Montage am besten vorab einen Experten, wie den Bezirksschornsteinfegermeister, konsultieren.
Trotzdem möchten wir Ihnen einmal die grundsätzliche Regelung zeigen, die gilt, falls Ihre Edelstahlschornstein-Montage keine Sonderregelungen oder andere Umstände beinhaltet. (Zudem gelten die folgenden Angaben nur für Feuerungsleistungen bis 50kW.)
Möchten Sie die Schornsteinhöhe Ihrer Schornsteinelemente über dem Dach bei festen Brennstoffen und bei dichter Bebauung, also wenn der Abstand zu den Nebengebäuden weniger als 15 m beträgt und die Dachneigung mehr als 20 Grad hat, berechnen, so gilt die erste Bundesimmissionsschutzverordnung.
Hier gilt, dass das Mündungselement den Dachfirst um 40cm überragen muss. Alternativ kann die Schornsteinmündung in der Waagerechten zum Dachfirst, mit einem Abstand von 2,3 m angebracht werden.
Zusätzlich gilt auch, dass das letzte Element des Edelstahlschornsteins die Fenster um mindestens 100cm überragen muss.
Schornstein Vorschriften bei lockerer Bebauung
Möchten Sie die Schornsteinhöhe Ihrer Schornsteinelemente über dem Dach bei Festbrennstoffen und lockerer Bebauung errechnen, so tritt die Musterfeuerungsverordnung (MuFeuVo) in Kraft. Sofern Ihr Haus in einem Gebiet liegt, wo der Abstand zu den Nebengebäuden mehr als 15m beträgt.
Hier gilt dann bei Ihrer Edelstahlschornstein-Montage, dass die Fenster, Räume und Öffnungen alle einen Mindestabstand von 150cm von der Schornsteinmündung haben müssen. Außerdem gilt, dass bei ziegelbedeckten Dächern, das Mündungselement ca. 40cm über dem Dachfirst enden muss oder einen Mindestabstand von 100cm von der generellen Dachfläche hat.
Wenn das Dach mit Pappe bedeckt ist, gilt ein Mindestabstand von 100cm im Allgemeinen. Bei Reet und Stroh beträgt der Mindestabstand vom letzten Element der Schornsteinbauteile zum Dachfirst, ca. 80cm.
Meinen Schornsteinbausatz modular erweitern
Generell gilt, dass diese Regelungen nur dann in Kraft treten, falls bei Ihrer Edelstahlschornstein-Montage keine Sonderregelungen vorhanden sind. Ansonsten weisen wir daraufhin, dass das nur die generellen Beispiele sind, damit Sie Ihre Edelstahlschornstein Montage Ihrer einzelnen Schornsteinelemente besser einschätzen können. Eine ganz sichere Berechnung ihrer Schornsteinhöhe kann am besten ein Feuerungstechnikexperte, oder ein Schornsteinfegermeister, an Hand einer Begutachtung vornehmen. Für alle Sonderregelungen bekommen Sie die passenden Schornsteinelemente hier in unserem Online Shop.