Folgende Vorschriften müssen beachtet werden bei Edelstahlschornsteinen

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Der Schornsteinfeger Junge

Durch die hohe Brandgefahr die alle Feueranlagen mit sich bringen, gibt es eine sichere Vielzahl an Vorschriften, die man beachten muss. Bei nachträglich eingebauten Edelstahlschornsteine besteht oftmals bei den Leuten eine Unsicherheit, da die Vorschriften sich überlagern mir den Vorschriften für traditionelle Schornsteine. Zusätzliche gelten besondere Vorschriften allein schon für die Edelstahlschornsteine, wie zum Beispiel bestimmte festgelegte Mindesabstände.

Um Ihnen mal einen kleinen Einblick in die Thematik geben zu können, aber wir Ihnen die wichtigsten Vorschriften mal zusammengefasst.

Generell dürfen Edelstahlschornsteine eingebaut werden, wenn sie den geltenden Bauregeln entsprechen und eine CE- Kennzeichnung aufweisen. Das kann man aber bei jedem Hersteller oder Anbieter in Deutschland ruhigen Gewissens voraussetzen. Ein Rohr selber zu basteln beweist sich allerdings als problematisch.

Je nach Region könnte es zu unterschiedlichen Vorgaben kommen, was in der Regel allerdings sehr selten ist. In Deutschland kann man so gut wie alle Edelstahlschornsteine von jeglichen Herstellern ohne Probleme einsetzen.

Ineinander greifende Vorschriften

Es genügt in der Regel nicht, den Schornstein allein zu betrachten. Die Vorschriften für die Feuerstätte, dem Verbindungsstück von der Feuerstätte und dem Schornstein selbst, sowie bestimmte Vorschriften für den Aufstellraum der Feuerstätte greifen oft in einander über. Technisch sowie rechtlich muss die Anlage inklusive Schornstein betrachtet werden.

Die grundlegenden Gesetze

Alles was auch für traditionelle Schornsteine gilt, gilt auch für den Edelstahlschornstein. Die grundlegenden Regelungen der Bundesimmissionschutzverordnung (kurz: BISchV) und ihrer Durchführungsverordnungen gelten uneingeschränkt - unabhängig von der Art des Schornsteins.Technische Voraussetzung, welche für alle Schornsteitypen gelten, sind unter anderem die Berechnungsmethoden und strömungstechnische Berechnungsverfahren. Sie entsprechen der DIN 18160 und der DIN EN 13384. Diese gelten genau so für den Edelstahlschornstein.

Die Überwachungspflicht des Schornsteinfegers, und die Pflicht der Abnahme des Schornsteins durch den Bezirksschornsteinfegermeister bevor er in Betrieb genommen wird gelten auch genauso für Edelstahlschornsteine. Am besten lässt man das gesamte Projekt also gleich vom Schornsteinfeger planen - dann gibt es auch mit der Abnahme später keine Schwierigkeiten.

Viele Mindestabstände und Normmaße kann man 1:1 auf den Edelstahschornstein übertragen. Es gilt die Vorschrift, dass die Rauchrohröffnung möglichst in Firstnähe und über dem First liegen sollte, und dass alle Fenster und Türen von der Schornsteinmündung um mindestens 1 Meter überragt werden sollten. Liegt die Schornsteinmündung weniger als 100 m von einem Wald entfernt, sind entsprechende und ausreichende Schutzmaßnahmen, etwa ein Funkenflugschutz, notwendig.

Auch die Regelungen für die Dimensionierung des Schornsteins und die geltenden Berechnungsverfahren sind identisch wie bei herkömmlichen Schornsteinen auch.

Spezielle Vorschriften für den Edelstahlschornstein

Etwas verwirrend aber: die Mindestabstände, die sonst für Schornsteine gelten, sind für Edelstahlschornsteine geringer angelegt. So müssen Edelstahlschornsteine nur mindestens 10 cm von allen brennbaren Bauteilen entfernt liegen Für Verbindungsstücke (Rauchrohr) gelten 40 cm, beim Edelstahlschornstein selbst gilt das nur für die Reinigungsverschlüsse. Ein Hersteller kann allerdings verlangen, dass dieser Mindestabstand vergrößert werden muss (steht in der Zulassung des Schornsteins).

Besonderes Augenmerk muss hier auf die Wanddurchdringung (bei Außenschornsteinen) gelegt werden - handelt es sich um eine brennbare Wand, muss der Schornsteinfeger unbedingt die Möglichkeit haben, die Wanddurchdringung und die Abdichtung zu begutachten, um sicherstellen zu können, dass hier alle geforderten Abstände eingehalten werden.

Die jeweiligen FeuVO (Feuerverordnungen) und Landesbauordnungen der einzelnen Länder können außerdem noch besondere, länderabhängige Bestimmungen vorsehen, die zusätzlich eingehalten werden müssen.

Blitzschutz und Abwasserrichtlinien beachten

Außenschornsteine genießen eine besondere Bedeutung des Blitzschutzes. Elektrisch leitende Baugruppen im und am Gebäude müssen unbedingt in den Blitzschutz mit einkalkuliert werden. Die geltenden VDE-Richtlinien verlangen das.

Andererseits könnte man auch eine Erdung, auch genannt Potenzialausgleich, meist im Fußbereicht vornehmen, dabei muss der Mindestquerschnitt 50mm² betragen.

Bestimmte wasserrechtliche Vorschriften müssen für das Ableiten des Kondensats beachtet werden, diese sind je nach Region durch bestimmte Satzungen der unteren Wasserbehörden in den Gemeinden jeweils aber auch ergänzt sein.