Leistungserklärung für Edelstahlschornsteine
Am 01.07.2013 ist die EU-Bauproduktenverordnung (EUBauPV) in Kraft getreten. Diese gilt seitdem für alle EU-Mitgliedsstaaten. Die EUBauPV löst also die zuvor gültige Bauproduktenrichtline ab. Zweck eben dieser Verordnung soll der Abbau bzw. das Eindämmen von Handelshemmnissen sein, wodurch die europäische Wirtschaft gestärkt werden soll. Einheitliche Standards in Hinblick auf Produkte und Abnahmeprüfungen sollen dafür sorgen, dass Leistungsangaben zunehmend einmütig verlaufen.
Schornstein Hersteller in der Pflicht
In der Leistungserklärung wird beschrieben, dass der Hersteller versichert, dass sein produziertes Bauprodukt, in diesem Falle der Edelstahlschornstein, die nötigen Eigenschaften mit sich bringt, die der zuvor festgelegten Leistung entsprechen. Dies geht aus der Bauproduktenverordnung 305/2011 hervor.
Gilt das auch für meinen Edelstahlschornstein?
Eine CE-Zertifizierung bzw. Kennzeichnung ist unumgänglich für eine Abnahme Ihres Schornstein durch den Schornsteinfeger. Was bedeutet CE denn eigentlich? CE stammt aus dem Französischen und bedeutet Communautés Européennes. Mit der Grundlage der Leistungserklärung erklärt sich der Hersteller von Ihrem Edelstahlschornstein verpflichtet, seine Bauprodukte mit dem CE-Siegel zu zertifizieren. Und im Umkehrschluss sagt die Kennzeichnung aus, dass für die Edelstahlschornsteine eine Leistungserklärung vorliegt.
Sowohl das CE-Zertifikat als auch die Leistungserklärung spiegeln präskriptiv bzw. normierend verschiedene Leistungseigenschaften der Produkte, bzw. in unserem Falle Edelstahlschornsteine, wider.
CE-Kennzeichnung - Konformitätserklärung
Mit dem CE-Zertifikat erklärt der Inverkehrbringer oder auch Hersteller bzw. Bevollmächtigte der Europäischen Union, dass, gemäß der Verordnung 765/2008, sein in den freien Verkehr gebrachtes Produkt (Edelstahlschornstein) allen geltenden Vorschriften und Anforderungen genügt. Speziell geht es hier um die Harmonisierungsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft.
Sagt das was über die Edelstahlschornstein Qualität aus?
Nein, im weitesten Sinne handelt es sich bei der Kennzeichnung eines Produkts mit CE um kein Qualitätssiegel. Vielmehr ist es eine Kennzeichnung, welche vom Hersteller nach seinem Ermessen aufgebracht wird. Sie soll zum Ausdruck bringen, dass er als Hersteller bzw. Inverkehrbringer sich den Anforderungen an sein Produkt durchaus bewusst ist und das von ihm produzierte Bauprodukt wie beispielsweise ein Edelstahlschornstein auch diesen Anforderungen entspricht.
Wie bereits erwähnt, sind die Buchstaben CE französischer Herkunft. Bekannt waren sie um 1985 allerdings auch als Comunidad Europea, Comunità Europea oder aber Comunidade Europeia, was im Deutschen soviel hieß wie Europäische Gemeinschaft - sprich: EG. Deutschland war demnach, bis zum Zeitpunkt der Rechtskräftigkeit des CE-Zeichens, das einzige Land mit europäischen Harmonisierungsguidelines, in welchem die CE-Kennzeichnung zunächst als EG-Kennzeichnung bekannt war.
Und das führt zur Abnahme von meinem Schornstein?
Ein Schornstein ohne CE-Kennzeichnung wird es schwer haben, einen Schornsteinfeger zu finden, der die Abgasanlage abnimmt. Vollständig ist die Kennzeichnung allerdings auch nur dann, wenn Firmenname und die Adresse des Firmensitzes mit aufgeführt sind.