Vorschriften für Edelstahlschornsteine

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Vorschriften für Edelstahlschornsteine

Vorschriften für Edelstahlschornsteine


Wenn Sie einen Kamin nachrüsten möchten, bietet Ihnen dieser viele Vorteile. Dabei sind vor allem die Montage und Verwendung von Edelstahlschornsteinen sehr unkompliziert. Dieser ist leicht nachzurüsten, wetterbeständig und pflegeleicht. Doch es gibt trotzdem wichtige Details, die Sie bei der Planung und Montage beachten sollten, damit Ihr Edelstahlschornstein den Sicherheitsvorschriften entspricht.


Unsere Edelstahlschornsteine sind CE-zertifiziert

Wenn Sie in Deutschland einen Edelstahlschornstein verbauen möchten, dann dürfen Sie das nur, wenn dieser eine CE-Zertifizierung hat. Nur dann wird der Schornstein auch von Ihrem Bezirksschornsteinfeger abgenommen und darf von Ihnen verwendet werden. Seit 2013 gibt es eine EU-Bauprodukteverordung, nach der alle seriösen Hersteller produzieren müssen und somit eine CE-Zertifizierung haben müssen.


Generelle Vorschriften für Schornsteine

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Vorschriften, die für normale Schornsteine gelten ebenso für Edelstahlschornsteine gelten. So auch die Regelungen der Bundesimmisionsschutzverordnung (BImSchV). Unter anderem sind hier Regelungen festgehalten wie, wie viele Schadstoffe entweichen dürfen, in welchen Abständen die Schornsteine gewartet werden müssen und welche Brennstoffe verwendet werden dürfen. Hierbei gibt es auch einen Leitfaden für emissionsarmes Heizen mit Holz.

In den Verordnungen DIN 18160 und DIN EN 13384 ist festgelegt, dass Sie auch die Berechnungsverfahren für Querschnitte und Strömungen von einem Schornstein auf einen Edelstahlschornstein übertragen können. Die Feuerungsverordnung erfasst zudem alle Regularien zu den betriebstechnischen Eigenschaften. Darin sind unter anderem Angaben zu den Verbindungsstücken, Luft-Abgas-Systemen und zur Beschaffenheit des Edelstahlschornsteins selbst enthalten.


Spezielle Vorschriften für Edelstahlschornsteine

Es gibt neben den allgemeingültigen Vorschriften für Schornsteine auch spezielle Regelungen, die auf Edelstahlschornsteine zugeschnitten sind. Zum Beispiel bei den Mindestabständen gibt es Unterschiede zu gemauerten Schornsteinen, die Sie beachten sollten. Dabei kommt es besonders auf die Bauweise und Montage von Haus und Schornstein an. Die Mindestabstände sind festgelegt auf 5 bis 10 cm von allen brennbaren Materialien. Edelstahlschornsteine, die Sie bei Schornstein ES erwerben, haben einen Mindestabstand von 5 cm. Diese Information können Sie der G-Nummer im beiliegenden Zertifikat entnehmen. Die Rauchrohre benötigen einen Mindestabstand von 20 cm. Hierbei handelt es sich lediglich um die Mindestabstände, der Hersteller kann auch größere Abstände verlangen. Diese sind dann in der Zulassung des Schornsteins festgelegt. Auch bei den Wanddurchführungen gelten Sonderregelungen, da sich auch dort die Hitze hin zu den Seiten ausbreiten kann. Dabei empfehlen wir 20 cm.

Bei einer Außenmontage von Edelstahlschornsteinen sollten Sie auch besonderen Fokus auf die Wanddurchführungen legen. Dies sollte vom Schornsteinfeger auf jeden Fall einsehbar sein, damit er die notwendigen Abstände und Richtlinien prüfen kann.


Die Besonderheiten bei Dachdurchführungen

Bei manchen Montagen von Edelstahlschornsteinen gibt es neben den Wanddurchführungen auch Dachdurchführungen, sollte der Schornstein im Inneren eines Hauses verlaufen. Hierzu gibt es auch bestimmte Vorschriften zu den jeweiligen Abständen und den Neigungswinkel des Dachs. Bei Dachneigungen, die weniger als 20 Grad haben, muss der höchste Punkt (Dachfirst) um mindestens 40 cm überragt werden, wenn der Schornstein innen verläuft.

Sollte dieser außen verlaufen, muss ein horizontaler Mindestabstand von 1 Meter zur Dachfläche gegeben sein. Bei Dächern, die eine Neigung von über 20 Grad aufweisen, sollte der Mindestabstand 2,3 Meter betragen, um den Vorschriften zu entsprechen.